Verlassenschaften
In den besten Händen.
Ihr Notariat Schwechat.
Verlassenschaften
Der Tod eines Menschen ist leider nicht nur mit großer Trauer, sondern auch mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Aufgrund des Gesetzes werden die gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren von den Notaren als Gerichtskommissären durchgeführt. Im Rahmen dieses Gerichtsauftrages bemühen wir uns, Sie möglichst einfach, ohne Belastung (psychisch und finanziell) und steuerlich günstig durch dieses Verfahren zu leiten.
Sollen wir auch ein Verlassenschaftsverfahren für Sie durchführen, in welchem wir nicht zum Gerichtskommissär bestellt wurden, so stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls jederzeit zur Verfügung.
Das könnte Sie auch interessieren
Andere notarielle Dienstleistungen
Beurkundungen und Beglaubigungen können bei uns jederzeit zu den Kanzleiöffnungszeiten durchgeführt werden. Die Fertigstellung am selben Tag können wir jedoch nur für Beglaubigungen zusagen, die bis 16.30 Uhr beantragt werden. Außerdem haben sie bei uns die Möglichkeit der Firmenbuch- und Grundbucheinsicht.
Termin vereinbaren
Hier haben Sie die Möglichkeit uns eine Nachricht zu hinterlassen.
Bitte tragen Sie Ihre Kontaktdaten und im Bereich „Ihr Text“ Ihren
Wunschtermin ein.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!
Ihr Team von 1ANotar.
- Franz-Schubert-Straße 2a/5, A-2320 Schwechat
- +43 1 707 13 40
- office@1anotar.at
- Mo. - Fr. 08:30 - 17:00 Uhr