Familienrecht
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Familienrecht
Auch in wichtigen Themenbereichen des Familienrechtes ist der Notar Ihr Ansprechpartner -sei es bei der Errichtung von Eheverträgen, Vereinbarungen bei einvernehmlichen Scheidungen, von Verträgen über medizinisch unterstütze Fortpflanzungen oder bei Adoptionen. Dazu gehört auch die Errichtung und Registrierung einer Vorsorgevollmacht und einer Angehörigenvertretung sowie die Registrierung einer Patientenverfügung. Welches familienrechtliche Problem auch vorliegt, wir beraten Sie gerne.
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Beurkundungen und Beglaubigungen können bei uns jederzeit zu den Kanzleiöffnungszeiten durchgeführt werden. Die Fertigstellung am selben Tag können wir jedoch nur für Beglaubigungen zusagen, die bis 16.30 Uhr beantragt werden. Außerdem haben sie bei uns die Möglichkeit der Firmenbuch- und Grundbucheinsicht.
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