Familienrecht

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Familienrecht

Auch in wichtigen Themenbereichen des Familienrechtes ist der Notar Ihr Ansprechpartner -sei es bei der Errichtung von Eheverträgen, Vereinbarungen bei einvernehmlichen Scheidungen, von Verträgen über medizinisch unterstütze Fortpflanzungen oder bei Adoptionen. Dazu gehört auch die Errichtung und Registrierung einer Vorsorgevollmacht und einer Angehörigenvertretung sowie die Registrierung einer Patientenverfügung. Welches familienrechtliche Problem auch vorliegt, wir beraten Sie gerne.

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Allgemeine Rechtsberatung

Mit welchem rechtlichen Problem Sie auch immer konfrontiert sind, wir stehen Ihnen gerne mit einer allgemeinen Rechtsberatung zur Seite. Die erste Beratung beim Notar ist immer kostenlos.
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Grundverkehr

In sämtlichen Belangen des Grundverkehrs sind wir für Sie der kompetente Ansprechpartner. Sei es bei Kauf-, Miet-, Tausch- oder Schenkungsverträgen. Wir beraten Sie bezüglich der optimalen Durchführung.

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Testamente & letztwillige Verfügungen

Um im Falle Ihres Ablebens über die Aufteilung Ihres Vermögens Verfügungen zu treffen kann ein Testament notwendig sein. Beim Notar errichtete und hinterlegte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister des Notariates registriert.

Verlassenschaften

Der Tod eines Menschen ist leider nicht nur mit großer Trauer, sondern auch mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Aufgrund des Gesetzes werden die gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren von den Notaren als Gerichtskommissären durchgeführt.

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Andere notarielle Dienstleistungen

Beurkundungen und Beglaubigungen können bei uns jederzeit zu den Kanzleiöffnungszeiten durchgeführt werden. Die Fertigstellung am selben Tag können wir jedoch nur für Beglaubigungen zusagen, die bis 16.30 Uhr beantragt werden. Außerdem haben sie bei uns die Möglichkeit der Firmenbuch- und Grundbucheinsicht.

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