Testamente & letztwillige Verfügungen
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Testamente & letztwillige Verfügungen
Um im Falle Ihres Ablebens über die Aufteilung Ihres Vermögens Verfügungen zu treffen kann ein Testament notwendig sein. Beim Notar errichtete und hinterlegte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister des Notariates registriert. Damit ist sichergestellt, dass im Falle ihres Ablebens diese letztwillige Verfügung jedenfalls im Verlassenschaftsverfahren aufgefunden, beachtet und der Verlassenschaftsabhandlung zu Grunde gelegt wird.
Aber neben einem Testament gibt es noch die Möglichkeiten Vereinbarungen zu treffen, die eine geordnete Nachlassregelung entsprechend Ihrem Willen erleichtern. Wir beraten Sie gerne bei der Durchführung Ihrer Anordnungen.
Aber neben einem Testament gibt es noch die Möglichkeiten Vereinbarungen zu treffen, die eine geordnete Nachlassregelung entsprechend Ihrem Willen erleichtern. Wir beraten Sie gerne bei der Durchführung Ihrer Anordnungen.
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